Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der PAYUCA GmbH, FN 440762f, (in der Folge: PAYUCA) gelten für jene natürlichen oder juristischen Personen, die sich über die PAYUCA-App oder auf https://payuca.com registrieren (in der Folge: Kunden). Bei Firmenkunden gelangen im Falle einander widersprechender AGB die jeweiligen Regelungen der AGB von PAYUCA zur Anwendung.
II.1.
Unter PAYUCA App versteht man die von PAYUCA betriebene Smartphone-Applikation, durch welche es den Nutzern ermöglicht wird, sich bei PAYUCA zu registrieren, Stellplätze, welche PAYUCA von Stellplatzanbietern anmietet, vorab zu reservieren, mittels GPS ausfindig zu machen, dort mit ihrem Fahrzeug zu parken und für diese Parkmöglichkeit bargeldlos zu bezahlen.
II.2.
PAYUCA Credits sind eine rein virtuelle Währung, mit der ausschließlich für das Dienstleistungsangebot bei der PAYUCA GmbH bezahlt werden kann. Ein PAYUCA Credit entspricht dem Gegenwert von EUR 1,00. Bevor man PAYUCA nutzen kann, muss man PAYUCA Credits käuflich erwerben. Dies ist innerhalb der App per Zahlungsdiensteanbieter möglich. Der jeweilige PAYUCA Credits-Stand wird in der PAYUCA App angezeigt.
II.3.
Die PAYUCA Homepage ist die unter der URL https://payuca.com aufrufbare Website, auf der der Kunde mehr über PAYUCA erfahren kann und durch die PAYUCA auch nach außen auftritt.
II.4.
Unter PAYUCA NFC-Chip versteht man einen personalisierten Near-Field-Communication-Tag, der dem Kunden auf dessen Wunsch als Alternative zur PAYUCA App zwecks Betreten und Verlassen einer Parkgarage bzw. eines geschlossenen Parkbereiches von PAYUCA überlassen wird.
II.5.
Unter Stellplatz versteht man einen sich auf einem Parkplatz im Freien oder in einer Parkgarage befindlichen KFZ-Abstellplatz, zu dem nicht öffentlich zugefahren werden kann, und der durch Garagentore, Schranken oder Ähnliches vor dem Zufahren durch beliebige Personen gesichert ist, wobei für diesen Stellplatz keine öffentlichen Parkgebühren anfallen.
II.6.
Garage bezeichnet eine sich in einem Bauwerk befindliche, durch eine Sperrvorrichtung gesicherte, nicht öffentlich zufahrbare Parkgarage, in der sich von PAYUCA angebotene Stellplätze befinden.
II.7.
Parkplatz bezeichnet eine sich im Freien befindliche, durch eine Sperrvorrichtung gesicherte, nicht öffentlich zufahrbare Fläche, auf der sich von PAYUCA angebotene Stellplätze befinden.
II.8.
Als Stellplatzanbieter im Sinne dieser AGB werden die Eigentümer oder Verfügungsberechtigten der Stellplätze bezeichnet, die der Kunde von PAYUCA anmietet. PAYUCA mietet diese Stellplätze zum Zwecke der Weitervermietung an die Kunden an.
II.9.
Sperrvorrichtung bezeichnet ein von PAYUCA an den Garagentoren, Schranken, Zugangstüren und Lifttüren angebrachtes Gerät, das den Zugang zu den jeweiligen Stellplätzen versperrt und das jeweilige Öffnen und Schließen derselben durch die PAYUCA App bzw. den PAYUCA NFCChip ermöglicht.
II.10.
Die Telefonnummer der PAYUCA Hotline ist in der PAYUCA App oder auf der PAYUCA Homepage einsehbar.
II.11.
Fahrzeug bezeichnet ein ein- oder mehrspuriges Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 Abs 1 Z 1 Kraftfahrgesetz 1967, wobei Fahrzeuge, deren Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird und solche, die gas- oder wasserstoffbetrieben sind, nicht mitumfasst sind.
II.12.
Unter Gutschein besteht innerhalb der PAYUCA App (iOS/Android) die Möglichkeit, einen Promotion-Code einzugeben, um dadurch kostenfreie PAYUCA Credits zu erhalten.
III.1.
PAYUCA betreibt ein System der Vermietung von Stellplätzen im urbanen Raum. Ziel ist die Errichtung eines möglichst flächendeckenden Netzes potentieller Stellplätze für die Kunden von PAYUCA. Dies erfolgt über die PAYUCA App, mit deren Hilfe man mittels GPS freie Stellplätze finden kann. PAYUCA mietet hierfür Stellplätze an, um diese an ihre Kunden weiterzuvermieten.
III.2.
Der Kunde begleicht seine Parkgebühren in Form eines (Unter-)Mietzinses direkt an PAYUCA.
III.3.
Ein Vertragsverhältnis sowie direkte Ansprüche zwischen dem Kunden und dem Stellplatzanbieter entstehen nicht.
IV.1.
Ein Vertrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen PAYUCA und dem Kunden entsteht in jenem Zeitpunkt, in dem sich der Kunde in der PAYUCA App (Punkt V.) unter Zustimmung zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen registriert.
IV.1.1.
Für die Registrierung muss der Kunde zumindest folgende Daten bekanntgeben:
IV.1.2.
Um die volle Funktionalität nutzen zu können, muss der Kunde zusätzlich folgende Daten bekanntgeben:
IV.1.3.
Zur Überprüfung der nach Punkt IV.1.1. bekannt gegebenen Telefonnummer wird dem Kunden eine TAN an diese Telefonnummer geschickt. Der Kunde gibt diese in der Eingabemaske ein, wodurch die Telefonnummer verifiziert wird.
IV.1.4.
Durch die vollständige Registrierung erhält der Kunde Zugang zu den Funktionen der PAYUCA App und kann diese benutzen, um Stellplätze ausfindig zu machen und – sofern die PAYUCA Credits auf seinem elektronischen Benutzerkonto im Sinne des Punktes VI. ausreichen – auch zu reservieren und anzumieten.
IV.1.5.
Der Kunde ist verpflichtet, die gemäß Punkt IV.1. bekanntgegebenen Daten entsprechend zu aktualisieren, wenn sie sich verändern.
IV.2.
Der durch die Registrierung abgeschlossene Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
IV.3.
Es besteht kein Anspruch potentieller Kunden auf Registrierung und/oder Vertragsabschluss. PAYUCA kann ohne Angabe von Gründen von einem Vertragsabschluss Abstand nehmen.
IV.4.
Kündigung:
IV.4.1.
Der Kunde kann den durch die Registrierung abgeschlossenen Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei der Zugang eines entsprechenden E-Mails bei PAYUCA genügt.
IV.4.2.
PAYUCA kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei der Zugang eines entsprechenden E-Mails an die vom Kunden bei Registrierung bzw. anschließend gemäß Punkt IV.1. bekannt gegebene E-Mail-Adresse genügt.
V.1.
Die PAYUCA App fungiert als Schnittstelle zwischen dem Kunden und PAYUCA einerseits, sowie zwischen PAYUCA und den Stellplatzanbietern andererseits, um die Reservierung und Anmietung von Stellplätzen durch die Kunden zu ermöglichen.
V.2.
Die PAYUCA App leitet den Zielstandort eines durch Betätigen des entsprechenden Buttons am Display des Smartphones ausgewählten Stellplatzes an Google-Maps bzw. Apple-Karten weiter, sofern diese Applikationen am Smartphone des Kunden installiert sind. Die Navigation zu dem Stellplatz erfolgt über diese Applikationen.
V.3.
Nach dem erstmaligen entgeltlichen Erwerb von PAYUCA Credits (Punkt VI.5.) besteht für den Kunden die – vonseiten PAYUCA jederzeit widerrufbare oder einschränkbare – Möglichkeit, gegen eine bestimmte Anzahl von PAYUCA Credits einen PAYUCA NFC-Chip zu erhalten.
V.3.1.
Die nötige Anzahl an PAYUCA Credits für den Erwerb eines PAYUCA NFC-Chips nach Punkt V.3. ist dem Tarifblatt auf der PAYUCA Homepage oder in der PAYUCA App zu entnehmen. PAYUCA ist berechtigt, auf die Verrechnung von PAYUCA Credits für einen PAYUCA NFC-Chip zu verzichten, wobei der Kunde keinen Rechtsanspruch auf einen solchen Verzicht hat.
V.3.2.
Der Kunde verpflichtet sich, den PAYUCA NFC-Chip sicher zu verwahren und dessen Verlust oder Diebstahl umgehend PAYUCA über die PAYUCA Hotline oder auch schriftlich mitzuteilen (Punkt XVII.), damit eine Sperrung des NFC-Chips veranlasst werden kann. Die Sperrung des NFC-Chips bei Verlust oder Diebstahl ist kostenlos. Für gewünschten Ersatz des PAYUCA NFCChips hat der Kunde mit PAYUCA Credits entsprechend Tarifblatt (Punkt V.3.1.) zu bezahlen.
V.4.
Die PAYUCA App und der PAYUCA NFC-Chip dienen jeweils als Schlüssel, mit dem die Sperrvorrichtungen zu Stellplätzen geöffnet werden können:
V.4.1.
Bei Benutzung der PAYUCA App geschieht dies durch Betätigen des Buttons mit der Aufschrift „JETZT PARKEN“ am Display des Smartphones, sobald eine Bluetooth-Verbindung zwischen dem Smartphone des Kunden und der Sperrvorrichtung des Garagentores oder Schrankens eines Stellplatzes hergestellt werden kann. Auch Zugangstüren oder Lifttüren können während laufenden Parkvorganges über die PAYUCA App geöffnet werden, sobald eine BluetoothVerbindung besteht.
V.4.2.
Bei Benutzung des PAYUCA NFC-Chips geschieht dies durch deren Anhalten an die jeweilige Sperrvorrichtung, wobei dies ab einer Entfernung von ca. 2 cm zur Betätigung der Sperrvorrichtung führt.
V.5.
Der Download der PAYUCA App, deren Benutzung sowie die Benutzung der PAYUCA Website sind für den Kunden kostenfrei, sofern in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Gegenteiliges festgelegt ist.
V.6.
Sofern in der PAYUCA App oder auf der PAYUCA Website Werbeanzeigen Dritter geschaltet werden, übernimmt PAYUCA keine Haftung für deren Inhalte.
VI.1.
Für jeden Kunden wird bei PAYUCA ein elektronisches Benutzerkonto eingerichtet, das der automatischen Abwicklung der Reservierung und Anmietung von Stellplätzen durch den Kunden und der Abrechnung von Reservierungen, Anmietungen und sonstigen Dienstleistungen von PAYUCA dient.
VI.2.
Dieses Benutzerkonto ist über die PAYUCA App ersichtlich, über welche der Abschluss und die Beendigung des jeweiligen Mietvertrages sowie das Entstehen und die Fälligkeit des Mietzinsanspruchs oder sonstiger Dienstleistungen von PAYUCA erfasst werden.
VI.3.
Sofern in der Folge nichts Gegenteiliges vereinbart wird, ist PAYUCA ausdrücklich ermächtigt, gegen den jeweiligen Kunden bestehende Forderungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bzw. diesbezüglicher Anmietungen und Benutzungen stehen, über dessen Benutzerkonto zu verrechnen und mit vorhandenen PAYUCA Credits gegenzurechnen, respektive mangels PAYUCA Credits die Forderung vorzuschreiben.
VI.4.
Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass sein Benutzerkonto, solange dieser Vertrag zu PAYUCA aufrecht ist, nicht überschritten wird und im Falle der Überschreitung den unverzüglichen Erwerb einer ausreichenden Zahl von PAYUCA Credits zu veranlassen.
VI.5.
Aufladung des Benutzerkontos:
VI.5.1.
VI.5.1 Der Erwerb von PAYUCA Credits erfolgt über die PAYUCA App. Der Kunde wählt die gewünschte Anzahl an PAYUCA Credits, das Land (derzeit Deutschland oder Österreich), in dem der Kunde PAYUCA verwenden wird und das gewünschte Zahlungsmittel (Bankomatkarte, Kreditkarte, Sofortüberweisung, PayPal oder sonstige in der PAYUCA App angebotene Zahlungsmittel) aus und wird auf die Bezahlseite eines Payment Service Providers weitergeleitet, wo er den Bezahlvorgang mit seinem gewählten Zahlungsmittel abschließt. Anschließend werden die bezahlten PAYUCA Credits binnen weniger Minuten dem Benutzerkonto gutgeschrieben.
Klarstellend wird festgehalten, dass für Deutschland erworbene Credits nicht in Österreich verwendet werden dürfen und für Österreich erworbene Credits auch nicht in Deutschland.
VI.5.2.
Der wiederkehrende und automatisierte Erwerb von PAYUCA Credits des Benutzerkontos ist unter Verwendung aller angebotenen Zahlungsmethoden (Dauerauftrag im Online-Banking, Überweisung durch Bankinstitut etc.) durch Überweisung an einen von PAYUCA beauftragten Payment Service Provider möglich. Der automatisierte und wiederkehrende Erwerb erfolgt bei Unterschreiten des Schwellenwertes von 1 (einem) PAYUCA Credit. Die Möglichkeit ist jederzeit innerhalb der App abwählbar.
VI.5.3.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Daten seiner Bankverbindung in den Fällen nach den Punkten VI.5.1. bis VI.5.2. nur dem Payment Service Provider, nicht aber PAYUCA zur Kenntnis gelangen.
VI.5.4.
Im Falle der Verwendung eines Gutschein-Codes im Sinne des Punktes II.12. behält sich PAYUCA das Recht vor, diese Promotion-Codes lediglich räumlich, zeitlich und nutzergruppenbeschränkt auszugeben. Die Anzahl der kostenfreien PAYUCA Credits richtet sich nach der jeweiligen Promotion. Nach Eingabe eines Promotion-Codes, erhöht sich die Anzahl der PAYUCA Credits um den Betrag der Promotion. Die kostenfreien PAYUCA Credits werden – beginnend mit dem nächstfolgenden Parkvorgang – gegengerechnet bis sie aufgebraucht sind und erst danach wird auf käuflich erworbene PAYUCA Credits zurückgegriffen. Eine Auszahlung von PAYUCA Credits, gleich ob kostenfrei erhalten oder käuflich erworben, ist außer im Falle des gesetzlichen Widerrufsrechtes, ausgeschlossen.
VI.6.
Vorübergehende Sperrung des Benutzerkontos:
VI.6.1.
Solange keine PAYUCA Credits auf dem Benutzerkonto eines Kunden vorhanden sind, oder dieses gar einen Negativbetrag (= unter Null PAYUCA Credits) aufweist, wird es automatisch gesperrt, wodurch es dem Kunden nicht möglich ist, Stellplätze zu reservieren oder anzumieten.
VI.6.2.
Befindet sich ein Fahrzeug des Kunden zum Zeitpunkt der automatischen Sperrung seines Benutzerkontos auf einem Stellplatz, hat der Kunde über Anruf bei der PAYUCA Hotline die Öffnung des Garagentores bzw. des Parkplatzschrankens zu veranlassen und sein Fahrzeug vom Stellplatz zu entfernen.
VI.6.3.
Verstößt der Kunde gegen die unter Punkt XIX.1. angeführten Bestimmungen, ist PAYUCA berechtigt, das Benutzerkonto bis zur Entrichtung der gesamten Konventionalstrafe und des gesamten Deckungsbetrags bzw. bis zur rechtskräftigen Beendigung eines allfälligen Rechtsstreites zu sperren, oder aber direkt mit den vorhandenen PAYUCA Credits des Kunden zu verrechnen.
VI.6.4.
Auf Wunsch des Kunden (z.B. bei Verlust von Mobiltelefon, des PAYUCA NFC-Chips oder bei unberechtigtem Zugriff Dritter) erfolgt eine Sperre des Benutzerkontos bis zum ausdrücklichen Widerruf des Kunden, sofern eine zweifelsfreie Identifizierung des Kunden möglich ist.
VI.7.
Im Falle eines negativen Saldos auf dem Benutzerkonto hat der Kunde binnen 48 Stunden ab Unterschreiten von Null, PAYUCA Credits zu erwerben, widrigenfalls PAYUCA berechtigt ist, eine Mahngebühr zu berechnen. Die Höhe der Mahngebühr ist dem Tarifblatt zu entnehmen.
VII.1.
Der Kunde hat innerhalb der PAYUCA App Einblick in sämtliche getätigten Buchungen der letzten X Monate. Diese Auflistung enthält folgende Informationen:
VIII.1.
Dem Kunden ist es möglich, über die PAYUCA App einen Stellplatz vorab zu reservieren. Der Kunde wählt hierfür in der PAYUCA App eine Garage oder einen Parkplatz mit einem entsprechenden freien Stellplatz aus. PAYUCA blockiert nach Bestätigung der Reservierung in dieser Garage bzw. auf diesem Parkplatz einen Stellplatz für die Dauer der Reservierung (maximal 3 Stunden) für andere Kunden, denen dieser als besetzt angezeigt wird.
VIII.2.
Eine Reservierung von maximal 30 Minuten vor Anmietung des betreffenden Stellplatzes ist einmal pro Tag (0:00 bis 23:59 Uhr) je Garage kostenfrei. Für längere Reservierungen bzw. für die Verlängerung der Reservierung über 30 Minuten hinaus, wird eine Gebühr entsprechend Tarifblatt eingehoben. Die erforderliche Anzahl an PAYUCA Credits für die gewählte Reservierungsdauer wird sofort nach Auswahl und Bestätigung vom Benutzerkonto abgezogen.
VIII.3.
Eine gewählte und bestätigte Reservierung ist nicht stornierbar, sie wird auch durch mehrere Parkvorgänge nicht beendet. Wenn Sie folglich etwa für drei Stunden reservieren und währenddessen vier Mal aus der Garage aus- und wieder einfahren ist für die gesamten drei gewählten Stunden der Stellplatz fix für Sie reserviert. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Reservierungskosten ist ausgeschlossen.
VIII.4.
Besteht keine ausreichende Anzahl an PAYUCA Credits auf dem Benutzerkonto, ist eine Reservierung nicht möglich. Bestehende Reservierungen werden automatisch abgebrochen, sobald die PAYUCA Credits auf dem Benutzerkonto für die Aufrechterhaltung der Reservierung oder den Beginn eines neuen Parkvorganges nicht mehr ausreichen. Die erforderliche Mindestzahl an PAYUCA Credits ist dem Tarifblatt zu entnehmen.
VIII.5.
Pro Kunde kann je Garage maximal ein Stellplatz reserviert sein. Die Reservierung von weiteren Stellplätzen in anderen Garagen ist auch während eines aufrechten Mietvertrages im Sinne des Punktes X. jederzeit möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass die Reservierung immer sofort nach Bestätigung zu laufen beginnt, folglich der Reservierungsbeginn nicht frei wählbar ist.
VIII.6.
Findet ein Kunde einen von ihm reservierten Stellplatz beparkt oder anderwärtig blockiert vor, hat er dies über die PAYUCA App oder durch Anruf der PAYUCA Hotline umgehend zu melden (Punkt XVII.). Diesfalls erfolgt eine 100%-ige Rückerstattung bereits entrichteter Reservierungs- und bereits angefallener Mietkosten. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden welcher Art auch immer, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
IX.1.
Gegenstand eines abgeschlossenen Untermietvertrages ist ein Stellplatz, der sich in einer Garage oder auf einem Parkplatz befindet, die bzw. der durch eine oder mehrere Sperrvorrichtungen gesichert ist. Die Auswahl des mietvertragsgegenständlichen Stellplatzes erfolgt einerseits durch Betätigung der Sperrvorrichtung eines Garagentores oder eines Schrankens, um Zufahrt zum Stellpatz zu erlangen, und andererseits durch tatsächliches Abstellen des Fahrzeuges auf dem betreffenden Stellplatz.
IX.2.
Die Einfahrt zur Garage des Hauses bzw. die Zufahrt zu den Stellplätzen sind mit von PAYUCA angebrachten Sperrvorrichtungen versehen. Um die Garage zu befahren bzw. zu betreten oder zu verlassen, ist der Kunde verpflichtet, die von PAYUCA zur Verfügung gestellte Software (PAYUCA App) und Hardware (PAYUCA NFC-Chip und Sperrvorrichtung) zu benutzen.
IX.3.
Der Kunde beginnt den Mietvorgang, indem er den PAYUCA NFC-Chip an die von PAYUCA angebrachte Sperrvorrichtung anhält, oder in der PAYUCA App die Schaltfläche „JETZT PARKEN“ betätigt.
IX.4.
Der Kunde ist ausdrücklich verpflichtet, von PAYUCA betriebene Garagen oder Parkplätze nur über die vorgesehenen Zufahrtswege bzw. Rampen unter Verwendung der angebrachten Sperrvorrichtungen mit seinem Fahrzeug zu befahren. Auch verpflichtet er sich, die Garage bzw. den Parkplatz zu Fuß nur über die vorgesehenen Zugangstüren oder Lifttüren unter Verwendung der angebrachten Sperrvorrichtungen zu betreten oder zu verlassen. Das Betreten von Zufahrtsrampen zu Fuß ist verboten, eine Haftung seitens PAYUCA für Verstöße gegen dieses Verbot ist ausgeschlossen.
IX.5.
Findet ein Kunde einen von ihm gemieteten Stellplatz beparkt oder anderwärtig blockiert vor, hat er dies über die PAYUCA App oder durch Anruf der PAYUCA Hotline umgehend zu melden (Punkt XVII.). Diesfalls erfolgt eine 100%-ige Rückerstattung bereits entrichteter Mietzinse. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden welcher Art auch immer, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
IX.6.
Auf gegenständliches Mietverhältnis sind die Bestimmungen des MRG nicht anzuwenden (§ 1 Abs. 2 Z 1 MRG).
IX.7.
In sämtlichen Garagen und auf allen Parkplätzen, die mit PAYUCA Systemen ausgestattet sind, gilt ausnahmslos die StVO. Ein Abstellen des Fahrzeuges ist ausschließlich auf den von PAYUCA eigens ausgeschilderten Stellplätzen möglich.
X.1.
Das Mietverhältnis nach Punkt X. wird befristet auf höchstens 30 Tage (Punkt X.5.) abgeschlossen, kann jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen bereits früher enden.
X.2.
Als Datum und Uhrzeit des Mietvertragsabschlusses gilt jener Zeitpunkt, in welchem der Kunde über PAYUCA eine Zufahrtsmöglichkeit zur Garage des Hauses bzw. dem Parkplatz erhält, indem er eine Sperrvorrichtung des Hauses bzw. Parkplatzes (Punkt II.7.) betätigt.
X.3.
Das Mietverhältnis endet mit sofortiger Wirkung in dem Moment, in dem der Kunde über PAYUCA eine Sperrvorrichtung der Garage des Hauses bzw. Parkplatzes wie folgt betätigt:
X.4.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Mietverhältnis nicht endet, wenn er die Garage oder den Parkplatz mit seinem Fahrzeug verlässt, ohne zuvor die Sperrvorrichtung (im Falle der Benutzung des PAYUCA NFC-Chips) oder den entsprechenden Button am Display des Smartphones betätigt (im Falle der Benutzung der PAYUCA App) zu haben (etwa weil eine Sperrvorrichtung oder das Garagentor/der Schranken defekt ist und offen steht oder eine Beendigung über die PAYUCA App wegen technischer Gebrechen nicht möglich ist). Zu einer Beendigung des Mietverhältnisses kommt es diesfalls in dem Moment, in dem der Kunde den Defekt und das Verlassen des Stellplatzes über die PAYUCA App oder die PAYUCA Hotline an PAYUCA meldet.
X.5.
Das Mietverhältnis endet unabhängig von Punkt X.3. jedoch jedenfalls spätestens nach Ablauf von 30 Tagen, gerechnet von Datum und Uhrzeit des Vertragsabschlusses.
X.6.
Weitere Fälle automatischer Beendigung des Mietverhältnisses:
X.6.1.
Erfolgt während aufrechter Mietdauer eine Vertragsbeendigung, endet das Mietverhältnis automatisch zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.
X.6.2.
Im Falle einer zwangsweisen Entfernung des Fahrzeuges des Kunden.
X.6.3.
Im Falle einer Sperre des Benutzerkontos nach Punkt VI.6.
X.6.4.
Im Falle der Inrechnungstellung einer Konventionalstrafe nach Punkt XIX. und nicht fristgerechter Begleichung durch den Kunden.
XI.1.
. Der Mietgegenstand darf ausschließlich zum Zwecke des Parkens eines ein- oder mehrspurigen Fahrzeuges im Sinne des Punktes II.11. verwendet werden, das folgende Bedingungen erfüllt:
Die maximale Höhe ist den einzelnen Garagenbeschreibungen zu entnehmen!
Maximale Breite Stapelparkergarage: 1,90 m
Maximale Breite normaler Garagenstellplatz: 2,05 m
Maximale Länge: 5,00 m
Maximales Gewicht: 3.500,00 kg
XI.2.
Die Lagerung von Gegenständen, welcher Art auch immer, einschließlich KraftfahrzeugErsatzteilen und Zubehör, Winter-, Sommer- oder Reservereifen, Treibstoff, Werkzeugen etc. ist dem Kunden nicht gestattet.
XI.3.
Der Kunde verpflichtet sich, sein Kraftfahrzeug abzusperren und innerhalb der gekennzeichneten Bereiche dergestalt abzustellen, dass die Benutzung angrenzender Stellplätze oder Zu- und Ausfahrten in keiner Weise beeinträchtigt wird.
XI.4.
Der Kunde hat das Mietobjekt bei Mietvertragsende zurückzustellen, indem er sein Kraftfahrzeug binnen zehn Minuten nach Beendigung des Mietverhältnisses (Punkt X.3.) entfernt. Bei Überschreiten dieser Zeit ist für die weitere Nutzung der Garage zuzüglich darüberhinausgehender Schäden (insbesondere im Sinne des Punktes XIV.2.) ein pauschalierter Betrag in Höhe der Konventionalstrafe nach Punkt XIX. zusätzlich zu den weiterlaufenden Mietkosten zu bezahlen.
XI.5.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Kennzeichnungen, bauliche oder sonstige Änderungen, welcher Art auch immer, am Mietgegenstand vorzunehmen.
XI.6.
Der Kunde verzichtet auf jegliche Ansprüche gemäß §§ 1097, 1037 ABGB für einen Aufwand, den er auf den Mietgegenstand bzw. für diesen bestimmte Einrichtungen und Geräte gemacht hat, der für PAYUCA nützlich ist.
XI.7.
Die Untervermietung oder sonstige Weitergabe oder Überlassung des Mietgegenstandes ist dem Kunden gänzlich untersagt.
XI.8.
Der Mietgegenstand darf ausschließlich von Fahrzeugen genutzt werden, deren behördliches Kennzeichen vor Beginn des Parkvorganges in der App registriert wurde.
XII.1.
Der Mietzins wird in Einheiten abgerechnet, wobei jede angefangene Stunde beginnend mit Vertragsabschluss als Einheit zählt.
XII.2.
Die Mietzinshöhe für die jeweilige Garage bzw. den jeweiligen Parkplatz ist in der PAYUCA App ersichtlich und in der dort angegebenen Höhe verbindlich.
XII.3.
Eine Änderung der Mietzinshöhe wirkt sich während aufrechter Parkdauer nicht auf neu angefangene Einheiten aus. Die Änderung gilt jedoch ab dem nächsten Abschluss eines Mietverhältnisses nach Punkt X.2.
XIII.1.
Der Mietzinsanspruch entsteht dem Grunde nach mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Punkt X.2.).
XIII.2.
Der Mietzins wird über das Benutzerkonto des Kunden bei PAYUCA abgerechnet. Eine Belastung des Benutzerkontos erfolgt nach Beendigung des Mietvertrages.
XIII.3.
Unterschreiten die PAYUCA Credits eines Kunden auf dessen Benutzerkonto Null und wird das Benutzerkonto binnen 7 Tagen, gerechnet von dem Zeitpunkt der Überziehung, nicht wieder aufgeladen, so ist PAYUCA berechtigt, eine Rechnung über die offenen Mietzinsforderungen mitsamt entstandener Mahngebühren (Punkt VI.7.) per E-Mail an den betreffenden Kunden auszustellen. Ist weitere 7 Tage nach dem Versand der Rechnung keine Wertstellung des offenen Betrages auf dem Konto von PAYUCA erfolgt, so ist PAYUCA berechtigt, die Forderung zur Eintreibung ihrer Rechtsvertretung oder einem Inkassounternehmen zu übergeben. Eine Abschleppung nach Punkt XIV.2. bleibt hiervon unberührt.
XIV.1.
Der Kunde erklärt ausdrücklich, darüber aufgeklärt worden zu sein, dass es nach dem Abstellen des Fahrzeuges in der Garage bei Benutzung des PAYUCA NFC-Chips (siehe Punkt X.3.) nicht möglich ist, die Sperrvorrichtung der Garage oder des Parkplatzes erneut zu betätigen, ohne dass das Mietverhältnis automatisch beendet würde.
XIV.2.
Ausdrücklich vereinbart wird, dass PAYUCA die Abschleppung und Verwahrung des Fahrzeuges des Kunden auf Kosten und Risiko des Kunden veranlassen darf, sofern
XIV.3.
Mit Abschleppung des Fahrzeuges des Kunden gilt der Mietvertrag jedenfalls automatisch als beendet. Das Bestehen von Mietzins- oder Schadenersatzansprüchen von PAYUCA bleibt hiervon unberührt.
XV.1.
Eine Haftung von PAYUCA für Sachschäden, die der Kunde bei Benutzung des Stellplatzes aufgrund von Mängeln der Beschaffenheit oder des Zustandes des Stellplatzes oder der Liegenschaft, auf der sich der Stellplatz befindet, erleidet, wird für Fälle, in denen die PAYUCA zurechenbaren Personen kein grobes Verschulden trifft, ausgeschlossen.
XV.2.
Eine Haftung von PAYUCA für das Verhalten des Stellplatzanbieters wird ausgeschlossen.
XV.3.
Jegliche Haftung von PAYUCA für Schäden, die der Kunde durch Fehlverhalten oder technische Gebrechen auf Seiten eines Payment Service Providers (Punkt VI.5.) erleidet, wird hiermit einvernehmlich ausgeschlossen. Wird PAYUCA aufgrund eines Fehlverhaltens des Kunden von einem Payment Service Provider belangt, ist der Kunde verpflichtet, PAYUCA hinsichtlich dieser Ansprüche vollkommen schad- und klaglos zu halten. Davon erfasst sind jedenfalls auch allfällige Abwehrkosten (insbesondere außergerichtliche Kosten, Gerichts- und Anwaltskosten) sowie sämtliche Kosten und Schäden, die aus verwaltungsstrafrechtlichen oder strafgerichtlichen Konsequenzen resultieren.
XV.4.
Eine Haftung von PAYUCA für das Verhalten Dritter, insbesondere durch Beschädigungen, (Einbruch)Diebstahl, Vandalismus oder sonstige strafbare Handlungen ist ungeachtet der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Dritten auf der Liegenschaft, auf der sich der Stellplatz befindet, ebenso wie für technisches Versagen ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist eine Haftung von PAYUCA für Schäden, die der Kunde durch ungerechtfertigte Zugriffe auf sein Benutzerkonto etwa aufgrund unrechtmäßiger Verwendung seines Smartphones oder seiner PAYUCA NFC-Chips, aufgrund von Cyber-Attacken (Hacking) oder durch Fehlnavigationen über Google-Maps oder Apple-Karten erleidet.
XV.5.
Beschädigt ein Kunde bei der Benutzung einen Stellplatz oder die Liegenschaft, auf der sich der Stellplatz befindet, so gilt Folgendes:
XV.5.1.
Der Kunde verpflichtet sich, PAYUCA hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche des Stellplatzanbieters oder sonstiger Dritter vollkommen schad- und klaglos zu halten. Davon erfasst sind jedenfalls auch allfällige Abwehrkosten (insbesondere außergerichtliche Kosten, Gerichts- und Anwaltskosten) sowie sämtliche Kosten und Schäden, die aus verwaltungsstrafrechtlichen oder strafgerichtlichen Konsequenzen resultieren.
XV.5.2.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Schad- und Klagloshaltung nach Punkt XV.5.1. unter Verweis auf eine bestehende Haftpflichtversicherung zu verweigern.
XV.6.
Der Kunde erklärt, den Umstand einer nicht ordnungsgemäß funktionierenden Sperrvorrichtung der Garage des Hauses oder des Parkplatzes unverzüglich PAYUCA bekanntzugeben. Er verzichtet auf allfällige Ansprüche (insbesondere Besitzstörungs- oder Schadenersatzansprüche) gegenüber PAYUCA, sofern ein Ausfahren mit dem Fahrzeug binnen zwölf Stunden möglich wird.
XVI.1.
Der Kunde verpflichtet sich, nicht direkt mit einem Stellplatzanbieter Mietverträge über Stellplätze, welche über die PAYUCA App angeboten werden, abzuschließen.
XVI.2.
Wird der Kunde Mieter einer Wohnung, der auch ein Stellplatz in einer von PAYUCA betriebenen Garage bzw. einem Parkplatz zugeordnet ist, oder wird er bloß Mieter eines solchen Stellplatzes, verpflichtet er sich, dies PAYUCA umgehend mitzuteilen. Der Abschluss eines derartigen Mietvertrages mit dem Stellplatzanbieter gilt nicht als Verletzung des Punkt XVI.1., es sei denn, es kommt zu einer „Doppelvermietung“, da der betreffende Stellplatz aufgrund einer Vereinbarung zwischen PAYUCA und dem Stellplatzanbieter der Untervermietung durch PAYUCA zugeordnet ist.
XVII.1.
Der Kunde ist verpflichtet, folgende Umstände umgehend – ohne unnötigen Aufschub im Sinne von XVIII.2. – über die PAYUCA Hotline oder bei Nichterreichen schriftlich per E-Mail an PAYUCA zu melden:
XVII.1.1.
Defekte Sperrvorrichtungen an Garagentoren, Schranken, Zugangstüren oder Lifttüren (insbesondere mechanische Beschädigungen und Nichtannahme von Signalen durch die PAYUCA App oder den PAYUCA NFC-Chip);
XVII.1.2.
Blockierungen (auch durch andere Fahrzeuge) die die Zufahrt zu einer von PAYUCA betriebenen Garage bzw. einem von PAYUCA betriebenen Parkplatz erschweren oder verunmöglichen;
XVII.1.3.
technische Gebrechen im Zusammenhang mit der PAYUCA App oder dem PAYUCA NFC-Chip, die es ihm verunmöglichen, die Garage bzw. den Stellplatz zu betreten oder zu verlassen, bzw. ein Mietverhältnis abzuschließen oder zu beenden;
XVII.1.4.
den Umstand, dass der Kunde einen reservierten Stellplatz oder einen Stellplatz, der in der PAYUCA App als frei angezeigt wurde, beparkt oder anderwärtig blockiert vorfindet;
XVII.1.5.
den Verlust oder Diebstahl eines Smartphones, auf dem die PAYUCA App installiert wurde;
XVII.1.6.
Cyber-Attacken, die auf einem Smartphone, auf dem die PAYUCA App installiert wurde, durchgeführt wurden und durch die sich Dritte die Möglichkeit der Benutzung der PAYUCA App verschaffen oder dem Kunden die Möglichkeit der Benutzung der PAYUCA App entzogen wird;
XVII.1.7.
Verlust oder Diebstahl des PAYUCA NFC-Chips;
XVII.1.8.
Wechsel oder Verlust des amtlichen Kennzeichens, mit dem der Kunde sich bei PAYUCA registriert hat, sowie Änderungen sämtlicher sonstiger bei Registrierung nach Punkt IV.1. bekanntgegebener Daten.
XVII.1.9.
Schäden, die der Kunde (insbesondere an seinem Fahrzeug) bei Benutzung einer von PAYUCA betriebenen Garage bzw. eines von PAYUCA betriebenen Parkplatzes erlitten hat. Dies unabhängig von der Schadensursache und der Person des Schädigers oder Haftpflichtigen;
XVII.1.10.
Schäden, die der Kunde bei Benutzung einer von PAYUCA betriebenen Garage bzw. eines von PAYUCA betriebenen Parkplatzes PAYUCA, dem Stellplatzanbieter oder sonstigen Dritten zugefügt hat. Dies unabhängig von der Schadensursache, der Person des Geschädigten oder Bestehen einer Haftpflichtversicherung auf Seiten des Kunden;
XVII.1.11.
Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Kunden oder Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels kostendeckenden Vermögens;
XVII.1.12.
rechtskräftige Verurteilung des Kunden wegen § 136 StGB;
XVII.2.
Als umgehend zählt eine Meldung des Kunden:
XVII.2.1.
In den Fällen der Punkte XVII.1.1., XVII.1.2., XVII.1.3. und XVII.1.4., wenn sie binnen einer Stunde nach Kenntnisnahme durch den Kunden erfolgt, außer unabwendbare und unvorhersehbare Gründe hindern den Kunden an einer fristgerechten Meldung;
XVII.2.2.
in den Fällen der Punkte XVII.1.5., XVII.1.6., XVII.1.7., XVII.1.8., XVII.1.9. und XVII.1.10., wenn sie binnen 24 Stunden nach Kenntnisnahme durch den Kunden erfolgt, außer unabwendbare und unvorhersehbare Gründe hindern den Kunden an einer fristgerechten Meldung;
XVII.2.3.
in den Fällen der Punkte XVII.1.11. und XVII.1.12., wenn sie binnen einer Woche nach Kenntnisnahme durch den Kunden erfolgt, außer unabwendbare und unvorhersehbare Gründe hindern den Kunden an einer fristgerechten Meldung.
XVIII.1.
Der Kunde räumt PAYUCA das Recht ein, sämtliche im Zuge der Benutzung der PAYUCA App, des PAYUCA NFC-Chips und der PAYUCA Hotline zugehenden Daten zu speichern und zu verarbeiten und innerhalb der PAYUCA App mit anderen Inhalten zu verbinden. Davon sind insbesondere die nach Punkt IV. bekanntgegebenen Daten und das dokumentierte Nutzungsverhalten des Kunden erfasst.
XVIII.2.
Sämtliche durch die PAYUCA App bzw. das dahinterstehende System generierte Daten stehen im ausschließlichen Eigentums- und Verfügungsrecht von PAYUCA.
XVIII.3.
PAYUCA ist im Schadenfalle im Sinne von XVIII.1.10. zur gänzlichen Weitergabe der Daten des Kunden, insbesondere dessen Namen, Anschrift und Geburtsdatums an den Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten eines angemieteten Stellplatzes bzw. dessen Vertretung berechtigt. PAYUCA trifft keinerlei Verantwortung für den Umgang der auf diese Weise weitergegebenen Daten.
XVIII.4.
Zur Weitergabe von Telefonnummern oder KFZ-Kennzeichen des Kunden an andere Personen als an den Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten eines angemieteten Stellplatzes bzw. dessen Vertretung ist PAYUCA nur in Fällen der Aufforderung durch eine in- oder ausländische Behörde oder eines Gerichts berechtigt.
XVIII.5.
Der Kunde hat während aufrechten Parkvorganges gegenüber PAYUCA keinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung seiner Daten.
XVIII.6.
Der Kunde ist nach Vertragsbeendigung berechtigt, die Zustimmung zur Datenspeicherung und -Verarbeitung und -Weitergabe jederzeit per E-Mail zu widerrufen. Diesfalls ist PAYUCA verpflichtet, die betreffenden Daten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufbewahrung bestehen und/oder das wirtschaftliche Interesse PAYUCAs überwiegt.
XIX.1.
Bei Verstoß gegen folgende Punkte ist der Kunde – unbeschadet allfälliger höherer Schadenersatzansprüche von PAYUCA – verpflichtet, eine Konventionalstrafe in Form von PAYUCA Credits an PAYUCA zu bezahlen, deren Höhe dem Tarifblatt zu entnehmen ist:
XIX.2.
Die Konventionalstrafe wird vom Benutzerkonto des Kunden abgebucht. Reicht die dortige Anzahl an PAYUCA Credits des Kunden nicht aus und wird das Benutzerkonto binnen 7 Tagen, gerechnet von dem Zeitpunkt der Überziehung, nicht wieder aufgeladen, so ist PAYUCA berechtigt, eine Rechnung über die offene Forderung mitsamt entstandener Mahngebühren (Punkt VI.7.) per E-Mail an den betreffenden Kunden auszustellen. Ist weitere 7 Tage nach dem Versand der Rechnung keine Wertstellung des offenen Betrages auf dem Konto von PAYUCA erfolgt, so ist PAYUCA berechtigt, die Forderung zur Eintreibung ihrer Rechtsvertretung oder einem Inkassounternehmen zu übergeben.
XIX.3.
Das Recht einer Abschleppung nach Punkt XIV.2. bleibt hiervon unberührt.
XX.1.
Jegliche Ansprüche gegenüber PAYUCA sind vom Kunden bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen. Diese Frist beginnt ab Fälligkeit des Anspruchs zu laufen.
XX.2.
Für allfällige gegenüber PAYUCA behauptete Schadenersatzansprüche wird der Fristbeginn für den Verfall im Sinne des Punkt XX.1. durch Kenntnis des Schadens ausgelöst, wobei zudem eine absolute Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis vereinbart wird, nach der jegliche Ansprüche jedenfalls verfallen sind.
XXI.1.
Eine Aufrechnung von Forderungen des Kunden, die weder im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, noch gerichtlich festgestellt oder von PAYUCA anerkannt worden sind, gegen Forderungen von PAYUCA ist ausgeschlossen; dieses Aufrechnungsverbot besteht auch nach Beendigung des Vertrages zwischen PAYUCA und dem Kunden fort, gilt jedoch nicht im Falle der Zahlungsunfähigkeit von PAYUCA.
XXI.2.
Eine Abtretung von Forderungen gegen PAYUCA ist ohne schriftliche Zustimmung von PAYUCA untersagt und nicht wirksam möglich.
XXII.1.
Gemäß § 11 ff. des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes ist der Kunde berechtigt, vom geschlossenen Vertrag binnen 14 Kalendertagen (Datum des Erwerbes von PAYUCA Credits) zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem erstmaligen entgeltlichen Erwerb der PAYUCA Credits zu laufen.
XXII.2.
Sollten Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen, so ist Ihr Rücktritt gegenüber der
PAYUCA GmbH
Handelskai 92, Gate 1, 1.OG
1200 Wien
E-Mail: office@payuca.com
ausdrücklich zu erklären. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, E-Mail) erfolgt.
XXII.3.
Wir weisen ferner darauf hin, dass innerhalb der Rücktrittsfrist mit der Erfüllung des Vertrages erst nach Vorliegen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen werden darf. In diesem Fall sind wir berechtigt für Leistungen, die durch die PAYUCA GmbH vor Ablauf der Ihnen zustehenden Rücktrittsfrist erbracht wurden, die vereinbarten Entgelte und Aufwandersätze zu verlangen.
XXIII.1.
Für sämtliche Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit zwischen PAYUCA und dem Kunden geschlossenen Verträgen wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart, sofern nicht zwingend der Gerichtsstand der gelegenen Sache oder ein Verbrauchergerichtsstand zur Anwendung gelangt.
XXIII.2.
Auf den zwischen PAYUCA und dem Kunden geschlossenen Vertrag gelangt ausschließlich österreichisches Sachrecht zur Anwendung, sofern nicht zwingend andere Rechtsvorschriften Beachtung zu finden haben.
XXIV.1.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die PAYUCA App laufend Verbesserungen und Optimierungen unterzogen wird. Ist ein Update der PAYUCA App erforderlich, wird der Kunde beim Start der PAYUCA App darauf hingewiesen und kann den Download und allenfalls damit verbundene Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Betätigen eines Buttons am Display seines Smartphones bestätigen.
XXIV.2.
PAYUCA behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und dies über ein Pop-Up in der PAYUCA App, auf der PAYUCA Website, und per E-Mail dem Kunden mitzuteilen. Der Kunde kann dieser Änderung zustimmen, indem er einen entsprechenden Button am Display seines Smartphones betätigt. Spätestens vor Abschluss eines neuen Mietvertrags über einen Stellplatz nach Punkt IX. muss der Kunde die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen annehmen, da ansonsten kein Mietvertragsabschluss mit PAYUCA erfolgen kann.
XXIV.3.
Erfolgt eine Mitteilung über die Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeinsam mit dem Hinweis auf ein Update, kann der Kunde nur beides zugleich akzeptieren.
XXIV.4.
Eine Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ab dem Zeitpunkt der Annahme durch den Kunden für sämtliche zukünftigen Mietverträge.
XXV.1.
Der Bestand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eineszwischen PAYUCA und dem Kunden geschlossenen Mietvertrages wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.
XXV.2.
Nebenabreden wurden nicht getroffen bzw. wird hiermit vereinbart, dass diese mit Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einvernehmlich aufgehoben sind.
XXV.3.
Jegliche Mitteilungen des Kunden an PAYUCA haben – sofern diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas Anderes vorsehen – schriftlich – vorzugsweise per E-Mail zu erfolgen.
XXV.4.
Erreichbarkeit:
PAYUCA GmbH
Handelskai 92, Gate 1, 1.OG
1200 Wien
E-Mail: office@payuca.com
T: +43 1 307 5622
E: office@payuca.com
Firmenbuchnummer: FN 440762f
UID-Nummer: ATU69942315
Handelsgericht: Wien, Österreich
DVR: 4017740
Geschäftsführung:
Dominik Wegmayer
Wolfgang Wegmayer
Hotline
+43 800 22 00 75
*Anrufe aus Deutschland kosten 0,19€/Minute.
E-Mail-Adresse
support@payuca.com